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Arschgeweih ..

.. ist keine Kunst.

[…] Tätowierer sind keine Künstler – zumindest aus sozialrechtlicher Sicht. Wie das Bundessozialgericht (BSG) am Mittwoch in Kassel entschieden hat, haben Tätowierer daher auch keinen Anspruch auf eine Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse (KSK). […]

Dabei wäre das vielleicht für die vielen kreativ Gescheiterten ein Rettungsanker gewesen. Eine mobile (umhängbar) Tätowierungsstation in der Fussgängerzone. Arschgeweih einsfünfzig! Wenn man dann noch ’ne Schulter frei hat, geht noch ein Center für Rostbratwurst. (netter Nebenverdienst)

2 Antworten auf „Arschgeweih ..“

ich dachte auch schon, daß es vielleicht mit einem kleinem umweg doch noch in die ksk führen kann. Einfach mal als mobiler arschgeweiher versuchen sich
in die d-12 zu klagen oder zumindest in das rahmenprogramm (juristisches grenzgebiet) und dann wieder zum bsg.

Oder einfach damit drohen, der verlotterten Tochter des obersten R. ein arschgeweih aufs scharmbein zu tätowieren. (vorm urteilsspruch)

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