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Allgemein Hätten sie es gewusst? ich weiss nix

Westpakete

„gefährdet bzw. unzulässig sind: Pakete mit ausländischen etikettierten Erzeugnissen (z.B. englischer Tee, amerikanische Trockenfrüchte u.ä.) Auch für in der Bundesrepublik hergestellte Erzeugnisse mit mittel- oder ostdeutschen Bezeichnungen, z.B. „echtes schlesisches Leinöl“ oder „Rügenwälder Wurst“ besteht die Gefahr der Beschlagnahme. Nicht zugelassen im Geschenkverkehr sind luftdicht verschlossene Behältnisse (Konserven jeder Art in Blech oder Glas), Zahlungsmittel jeder Art, Wertpapiere, Briefmarken, schriftliche und gedruckte Mitteilungen, Schriftstücke und Darstellungen unzüchtigen Charakters, Kinderspielzeug militärischen Charakters, Schallplatten, Bilder und Landkarten, Magnetofonbänder, Filme, Fotoplatten, Fotopapier sowie alle Gegenstände, die vom Postverkehr schlechthin ausgeschlossen sind (z.B. brennbare Flüssigkeiten, übelriechende Gegenstände, usw.).“

aus dem „Merkblatt für Geschenksendungen in die Sowjetzone“, Ausgabe Juni 1956