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gesellschaft für menschenrechte

parallel dazu die einführung der individuellen menschenrechte für lebenswichtige körperteile bei transplantationen und zwar vom zeitpunkt der entnahme an über die zeit in verschiedenen tiefkühltruhen bis zur wiedereingliederung in einen anderen sozialkörper. dies gilt insbesondere auch bei sogenannten crossover verfahren zb bei der züchtung von schweineherzen oder hühnerleber für einfache transplantationsverfahren zb in indien oder afrika