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Loi Hadopi, die zweite

Sieht ganz so aus, als würden bei der Überarbeitung des französischen Filesharing-Gesetzes zwar die verfassungsrechtlichen Makel glattgebügelt, aber bei der Gelegenheit gleich nochmal eins draufgesetzt werden:

„Laut der neuen Fassung sollen Sanktionen nun nicht mehr von einer Behörde, sondern auf richterliche Anordnung verhängt werden. Darüber hinaus sehe die neue Regelung nun Bußgelder von bis zu 1500 und im Wiederholungsfall 3000 Euro für Anschlussinhaber vor, über deren Zugang Urheberrechtsverletzungen begangen wurden, berichtet die Tageszeitung La Tribune. Anderen Berichten zufolge soll die Ergänzung unter Bezug auf bestehende Gesetze gegen Fälschungen auch höhere Bußgelder oder sogar Haftstrafen vorsehen. Zudem ist von massiven Geldstrafen von bis zu 30.000 Euro die Rede, wenn sich Anschlussinhaber über einen Richterbeschluss hinwegsetzen und sich einen neuen Internetzugang bei einem anderen Provider verschaffen. Das neue Gesetz sei weitaus abschreckender als in der ursprünglichen Form, heißt es laut Le Parisien aus dem Justizministerium.“

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