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Hätten sie es gewusst?

Arbeitsamt muss keine Prostituierten vermitteln

„Das Arbeitsamt muss einem Bordell keine Prostituierten suchen. Das hat das Bundessozialgericht in Kassel höchstrichterlich klargestellt und damit die Forderung eines Bordellbetreibers aus Speyer in dritter und letzter Instanz abgewiesen. Die Bundesanstalt für Arbeit habe das Ansinnen des 45 Jahre alten Mannes zu Recht abgelehnt, weil die Behörde nicht verpflichtet sei, „in diesem Bereich“ tätig zu werden.“ faz