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neues aus dem Irrenhaus

nachdem inzwischen der sog h-gruß mit links als mindestens genauso strafbar eingestuft wird etwa wg vortäuschung
wäre jetzt die frege eines oder des verweigerten h-grußes (mit links oder rechts) bei frei sthenden menschenmassen mit angelehnten armen oder freischwingend etwa bei veranstaltungen juristisch zu klären