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heute

in der fuldaaue(im nichtnaturschutzbereich) die frauenkinderwagenballettgruppe beim vorwährtsschieben mit links, rechts mit ausgestrecktem arm und leicht nach links(?)oder rechts kreisenden bewegungen mit selbigem, alles auf kommando. konnte mich grade noch in sicherheit bringen. muß ich die jetzt alle nach dem neuen NetzDG, seit etwa 14 tg in kraft, anzeigen? mache ich mich strafbar, wenn ich sie nichtanzeige. was passiert mit den kindern, kinderwagen usw
anschliessend, nachmittags zum bebelplatz mit dem golfIV mit abgasfehlanzeige auf dem display. die üblichen hackfressen