Monat: August 2011
The Cat Scan
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360° Panoramas von Hiroshima 1945
Schlossplatz
Kreuzberg 1829
Blick vom Kreuzberg mit dem Schinkel-Denkmal im Vordergrund (heute Viktoriapark) und Cottbusser Tor im Hintergrund; Gemälde von Johann Heinrich Hintze, 1829.
Aus dem Youtube Kanal von Pastfinder.de
die stadt kassel hat in den letzten beiden jahren einen ehemaligen kulturrrdezernenten als berater beschäftigt, dessen honorar dem geld für die freie kulturszene der stadt entsprach. die person sollte beiträge zu konzepten („konzeptpapiere“) für die kulturszene erarbeiten, z.b. für die erschliessung und betreuung des sogen. szeemann-nachlasses, der inzwischen aber von der völlig entnervten witwe an die getty-foundation verkauft wurde.
besagte person, dafür bekannt immer an einer pfeife zu nuckeln oder zu saugen, hat nichts gemacht, außer ihr berater-honorar zu kassieren – in kassel als hartz4 stadt fällt das nicht unbedingt so auf.
die kommune soll jetzt beschlossen haben, den ganzen vorgang als ihren beitrag zur konzeptart auf der documenta nächstes jahr zu präsentieren, mit dem künstler als selbstkurator und event-manager – allerdings ohne die kasseler kulturszene, die es ja nun, nach vielen leider vorher fehlgeschlagenen versuchen, nicht mehr gibt.
(alles in der hess. allgemeinen nachzulesen)
Hardenbergstrasse
Nalepastrasse
Westpakete
„gefährdet bzw. unzulässig sind: Pakete mit ausländischen etikettierten Erzeugnissen (z.B. englischer Tee, amerikanische Trockenfrüchte u.ä.) Auch für in der Bundesrepublik hergestellte Erzeugnisse mit mittel- oder ostdeutschen Bezeichnungen, z.B. „echtes schlesisches Leinöl“ oder „Rügenwälder Wurst“ besteht die Gefahr der Beschlagnahme. Nicht zugelassen im Geschenkverkehr sind luftdicht verschlossene Behältnisse (Konserven jeder Art in Blech oder Glas), Zahlungsmittel jeder Art, Wertpapiere, Briefmarken, schriftliche und gedruckte Mitteilungen, Schriftstücke und Darstellungen unzüchtigen Charakters, Kinderspielzeug militärischen Charakters, Schallplatten, Bilder und Landkarten, Magnetofonbänder, Filme, Fotoplatten, Fotopapier sowie alle Gegenstände, die vom Postverkehr schlechthin ausgeschlossen sind (z.B. brennbare Flüssigkeiten, übelriechende Gegenstände, usw.).“
aus dem „Merkblatt für Geschenksendungen in die Sowjetzone“, Ausgabe Juni 1956
Friedhof Alt-Stralau
Das Buch der Übertretungen
„Eine Frau wird verbrannt wegen Zauberei mit vergifteten Birnen. Ein Junge wird gehängt wegen Diebstahls von Heringen. Ein Mann wird enthauptet wegen Brandstiftung im Wald. Ein Mädchen wird gestäupt [am Pranger geschlagen], weil sie Salz gestohlen hat. Drei Männer werden verbrannt, weil sie Blei und Zinn als Silber verkauft haben. Zwei Männer werden gerädert wegen Diebstahls in Kirchen. Eine Frau wird lebendig begraben, weil sie Heringe gestohlen hat; der Mann, der sie angestiftet hat, wird gehängt. Ein Schuhmachergeselle wird enthauptet, weil er einer Frau nachgestellt und sie öffentlich geschlagen hat. Die Frau eines Cöllner Bürgers, die einen Mantel gestohlen hat, wird zu Stäupung und dem Verlust eines Ohres begnadigt.“
Drakonische Strafen aus dem „Buch der Übertretungen“ im Berliner Stadtbuch, 14. und 15. Jh